Kanzleischwerpunkt: Verkehrsrecht
Viel zu oft wird das Verkehrsrecht von vielen Anwälten praktisch nebenbei mit erledigt.
Dies ist bedenklich, denn inzwischen ist diese Materie äußerst komplex. Diese Versäumnisse sind im Tagesgeschäft deutlich spürbar und haben letztlich dazu geführt, dass die Kanzlei sich im Verkehrsrecht spezialisiert hat.
Auch die Rechtsprechung hat sich derart fortentwickelt, dass für diesen Bereich der Fachanwalt für Verkehrsrecht geschaffen wurde. In verkehrsrechtlichen Angelegenheiten kann daher nur der Gang zum Fachanwalt für Verkehrsrecht angeraten werden. Diese Bezeichnung darf nur von denjenigen Anwälten getragen werden, die mindestens drei Jahre auf dem Rechtsgebiet tätig sind, mindestens 160 Mandate bearbeitet haben und umfangreiche theoretische Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet nachweisen können. Zudem besteht für Fachanwälte eine Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung. Sämtliche genannten Voraussetzungen werden durch die jeweils zuständige Rechtsanwaltskammer geprüft, sodass in der Regel eine professionelle Beratung gewährleistet ist.
Meistens handelt es sich bei Verkehrsrechtssachen um folgende Punkte:
- Unfallregulierungen & Schmerzensgeld
- Verkehrsordnungswidrigkeiten & Bußgeld (insb. Temposünden)
- Verkehrstrafrecht
- Führerscheinprobleme & Fahrerlaubnisrecht (auch EU)
- KFZ-Vertragsrecht
- KFZ-Leasingrecht
