Verkehrsordnungswidrigkeiten & Bußgeld (insb. Temposünden)
Leichte Verstöße gegen die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts werden als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen und Nebenfolgen geahndet. Das Ordnungswidrigkeitenrecht folgt den Prinzipien des Strafrechts und ist im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt.
Wir vertreten Sie als Fachanwalt im Verkehrsrecht in sämtlichen Ordnungswidrigkeitsverfahren:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Abstandsverstöße
- Alkoholfahrten
- Bußgeld
- Entzug der Fahrerlaubnis
- Fahrverbot
- Parkverstöße
- Probezeit und Nachschulung
- Rotlichtverstoß
- Handy am Steuer
Das Ordnungswidrigkeitsverfahren beginnt mit der Anhörung zu einem behaupteten Verkehrsverstoß; ist die Identität des Fahrers der Bußgeldstelle bekannt, mit einem Bußgeldbescheid. In beiden Fällen sollten Sie sofort einen im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt (Fachanwalt für Verkehrsrecht) einschalten. Dieser kennt Ihre Rechte und hat sowohl das nötige Wissen als auch die Erfahrung im Umgang mit der Bußgeldstelle und den Gerichten.
Werden wir von Ihnen im Rahmen eines Bußgeldverfahrens mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte beauftragt, wird zunächst von uns Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte genommen. Ein entsprechendes Einsichtsgesuch kann nur über einen Rechtsanwalt beantragt werden. Aus der Ermittlungsakte ist dann ersichtlich, welche Beweismittel der Behörde überhaupt vorliegen (Radarmessungen, Zeugenaussagen usw.), ob diese ordnungsgemäß ermittelt worden und verwertbar sind.
Nicht selten sind Radarmessungen zur Geschwindigkeitsermittlung unverwertbar, da die Messgeräte nicht geeicht worden sind und/oder der Messbeamte die Geräte nicht ordnungsgemäß aufgebaut bzw. verwendet hat. Wir arbeiten in diesem Bereich sehr erfolgreich mit Spezialisten zusammen, die das erforderliche gutachterliche Wissen innehaben.
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