Anwaltskanzlei Fischer

Dekra Certification



Unfallregulierungen & Schmerzensgeld

Erfahrungsgemäß erzielen Unfallgeschädigte, die durch einen Anwalt vertreten werden, regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz, als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Die Konsultierung eines Anwalts ist nicht nur dann notwendig, wenn man selbst nach einem Unfall mit der Schadensregulierung nicht mehr weiter kommt. Jeder geht ja auch sofort zum Arzt, wenn er verletzt ist oder Schmerzen hat und therapiert sich nicht etwa selbst. Sinnvoll ist es dann sogar, einen Facharzt aufzusuchen, der sich mit dem speziellen Leiden besonders gut auskennt.

So empfiehlt es sich auch nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert ist. Der Verkehrsrechtsanwalt kann nicht nur kompetent die Haftungsfrage beurteilen, sondern er weiß auch, welche Schadenspositionen dem Geschädigten im Einzelfall zustehen und wie er diese gegenüber einer Versicherung durchsetzen kann. Selbst die Regulierung eines normalen Verkehrsunfalls birgt schon viele Fallstricke, so dass es dem Geschädigten nicht zu empfehlen ist, die Unfallregulierung allein vorzunehmen.

Die Regulierung in Eigenregie führt oft dazu, dass die Geschädigten nicht alles geltend machen, was ihnen nach dem Gesetz zusteht. Oder haben Sie beispielsweise schon mal über die Unkostenpauschale, den Haushaltsführungsschaden oder das Quotenvorrecht nachgedacht?

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