Anwaltskanzlei Fischer

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Weitere Tätigkeitsbereiche

Informationen einblenden Arbeitsrecht

Klassische Tätigkeitsfelder:

Arbeitsrecht

Übliche Mandatierungen aus dem Arbeitsrecht betreffen in erster Linie die Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Hier stehen oftmals Abfindungen, Kündigungsschutz und übliche Weiterbeschäftigungsansprüche im Mittelpunkt.

 

Arbeitsrecht

Der Grundgedanke des Kündigungsschutzgesetzes liegt darin, dass sehr viele Kündigungen unwirksam sind. Im Normalfall wird daher im Kündigungsschutzprozess eine Einigung erzielt, die eine Abfindung zum Gegenstand hat. Eine solche Abfindung kann – je nach Dauer der Beschäftigungsart – in Einzelfällen mehrere 10.000,00 € oder mehr betragen.

Aber auch andere Randgebiete des Arbeitsrechts gehören zu unserem „täglichen Brot“. So kommt es immer wieder vor, dass die Wirksamkeit einer Abmahnung, nicht gezahltem Lohn, Kündigung in der Schwangerschaft, Kündigungsschutz von Schwerbehinderten, Zeugnisse, usw. Gegenstand unserer Tätigkeit sind. Für eine seriöse Rechtsberatung ist allerdings das persönliche Gespräch unumgänglich.

 

Arbeitsrecht

Kompetenz:

Das Arbeitsrecht in seiner heutigen Ausgestaltung umfasst eine Vielzahl von Vorschriften aus verschiedenen Gesetzbüchern. Als Beispiele seien hier das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Mutterschutzgesetz (MuschG), das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) oder auch das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) genannt. Diese sich aufdrängende Komplexität verlangt einen im Arbeitsrecht versierten Rechtsanwalt; ansonsten bleiben Sie auf der Strecke.

Wir bieten Ihnen auf dem Arbeitsrecht eine individuelle und kompetente Rechtsberatung. Neben einigen wenigen anderen Rechtsgebieten (im wesentlichen Verkehrsrecht und Medizinrecht) bildet das Arbeitsrecht einen unserer Tätigkeitsschwerpunkte. Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Oliver Fischer ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Er bildet sich regelmäßig fort.

Informationen einblenden Medizinrecht / Arzthaftungsrecht

Klassische Tätigkeitsfelder:
Medizinrecht

Die Berufsausübung des Arztes wird zunehmend zum Thema öffentlicher Betrachtung. Prozesse nehmen drastisch zu, die Gesetzeslage wird immer undurchdringlicher und komplizierter.

Im Arzthaftungsrecht geht es um die Durchsetzung von Ansprüchen der Patienten, die aus einem ärztlichen Behandlungsfehler oder aus der Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht erwachsen sind. Behandlungsfehler können in ganz unterschiedlichen Bereichen ärztlichen Handels auftreten. Der Arzt schuldet in allen Bereichen seines Handelns den so genannten Soll-Standard, der sich anhand des anerkannten und gesicherten Stands der ärztlichen Wissenschaft im Zeitpunkt der Behandlung bestimmt.

Die üblichen Patientenansprüche sind in aller Regel Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, und einiges andere mehr.

Die Schwerpunkte des Arzthaftungs- und Medizinrechts sind daher im Wesentlichen:

  • Zivilrechtliche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
  • Vertretung vor der Gutachterkommission der Ärztekammern
  • Strafrechtliche Vertretung in Haftungsfällen

Der Begriff des ärztlichen Kunstfehlers umfasst insbesondere Diagnose-, Therapie und Organisationsfehler sowie mangelnde Aufklärung und Überwachungsverschulden. Kennzeichnend für einen Behandlungsfehler ist das Unterschreiten des Standards guter ärztlicher Behandlung.

Kompetenz:

Der Betroffene selbst wird als Geschädigter in aller Regel nicht in der Lage sein, seinen Schaden vernünftig zu regulieren, da es sich in solchen Fällen zumeist um verschiedene Schadenspositionen und damit verbundenen komplizierten Rechtsproblemen handelt bei denen Ihnen die Versicherer überlegen sind.

 

Wir bieten Ihnen auf diesem Rechtsgebiet eine individuelle und kompetente Rechtsberatung. Neben einigen wenigen anderen Rechtsgebieten (im wesentlichen Verkehrsrecht und Arbeitsrecht) bildet das Medizinrecht einen unserer Tätigkeitsschwerpunkte. Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Oliver Fischer ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein. Er bildet sich regelmäßig fort.

Informationen einblenden Vertragsrecht

Das Vertragsrecht beinhaltet zum einen die Gestaltung und Überprüfung bestehender Verträge. Darüber hinaus befasst sich das Vertragsrecht mit der Geltendmachung vertraglicher Ansprüche sowie deren Abwehr. Das Vertragsrecht ist durch den Grundsatz der Privatautonomie gekennzeichnet, d.h. die Parteien können grundsätzlich die Verträge so gestalten wie sie wollen. Die Grenzen der Privatautonomie werden durch das AGB Gesetz gesetzt. Soweit einer der Vertragsparteien ein Verbraucher ist und die Vertragsbedingungen vorformuliert sind, ist die Vertragsfreiheit eingeschränkt. Insbesondere sind Klausen unzulässig, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen. In dieser Hinsicht existiert eine nahezu unüberschaubare Rechtssprechung zu der Frage welche Klauseln rechtswirksam oder aber wegen Verstoßes gegen das AGB Gesetz rechtsunwirksam sind.

Darüber hinaus werden in den entsprechenden Verträgen Vergütungsansprüche geregelt, deren Fälligkeit sowie der Vertragsgegenstand. Des weiteren ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, für Streitigkeiten aus einem Vertrag die Zuständigkeit eines bestimmten Gerichtes zu vereinbaren. Aus Beweisgründen ist es zweckmäßig die Vertragsbedingungen schriftlich zu fixieren. Die Schriftform ist allerdings nur für bestimmte Vertragsarten vorgeschrieben. So ist zum Beispiel ein Kaufvertrag, auch wenn er nur mündlich abgeschlossen worden ist, in vollem Umfang rechtsgültig. Zudem stellt sich im Vertragsrecht oft die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Vertrag rückgängig gemacht oder angefochten werden kann. Insoweit sieht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen Widerrufs- und Rücktrittsrechte sowie Anfechtungsmöglichkeiten vor. Ferner ist im Rahmen des Vertragsrechtes oftmals das Bestehen von Schadensersatzverpflichtungen wegen der Verletzung vertraglicher Pflichten zu prüfen.

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